(8.1.2018) Eine Fahrtstrecke von 10 km zwischen der Praxis einer niedergelassenen Unfallchirurgin in BS und einer niedergelassenen radiologischen Gemeinschaftspraxis in F ist den Patienten zumutbar. Daher hat eine radiolologische Klinik, die am selben Ort sitzt wie die Unfallchirurgin, keinen Anspruch auf eine entsprechende Ermächtigungserweiterung (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.9.2017 – L 24 KA 54/16).
(6.1.2018) Die hohe Arbeitslast von in Kliniken angestellten Ärzten hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu Konflikten geführt. Mehrfach streikten Klinikärzte, um bessere Arbeitsbedingungen zu erkämpfen. Die Kliniken wehrten sich gerichtlich. Diese Streitigkeiten wurden teilweise bis zum Bundesarbeitsgericht getragen. Wann dürfen Klinikärzte nach den Entscheidungen der Gerichte streiken und was haben sie dabei zu beachten?
(5.1.2018) Behandelt ein niedergelassener Arzt eine Frau in einer Klinik (Entbindung), ohne dort über eine Anerkennung als Belegarzt zu verfügen, so bedeutet dies nicht, dass der Arzt fehlerhaft gehandelt hat und für die Folgen der Behandlung (Schwerbehinderung des Kindes) haften muss, wenn ihm ansonsten weder ein Behandlungs- noch ein Aufklärungsfehler vorzuwerfen ist (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 6.12.2017 – 7 U 221/16).
(4.1.2017) In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH Ärzten die Bewertung ihrer Arztpraxen erleichtert. Der Arzt kann zur Berechnung des Praxiswerts - wenn der Stichtag der Bewertung auf die Jahresmitte fällt - auf die Erstellung einer Zwischenbilanz zum Endstichtag verzichten; stattdessen kann der Arzt die hierfür erforderlichen Angaben ohne weiteres den ihm bereits vorliegenden Jahresabschlüssen der letzten drei oder fünf Jahren entnehmen (BGH, Beschluss vom 22. November 2017 – XII ZB 230/17). Gleichwohl hat das für den Arzt einen Haken.
(4.1.2018) Ein Operateur muss ausreichend ausgestattet sein, um den geplanten Eingriff vornehmen zu können. Bei der operativen Entfernung einer verschraubten Radiusplatte (Ostheosynthese nach Handgelenksfraktur) muss der Operateur damit rechnen, dass sich die Schraube mit der Platte verbunden haben kann (Kaltverschweißung) und dass dann spezielle Werkzeuge erforderlich sind, um die festsitzende Schraube zu lösen. Muss die Operation wegen fehlender Werkzeuge abgebrochen und später wiederholt werden, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von € 500,00 für den Patienten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Dezember 2017 – 7 U 90/15).
(27.12.2017) Rechnet ein Vertragsarzt falsch ab, so kann dies zur Zulassungsentziehung wegen "gröblicher Pflichtverletzung" führen. Und dies selbst dann, wenn die Falschabrechnung unabsichtlich geschieht, denn der Arzt ist zur peinlich genauen Abrechnung verpflichtet. Der Zulassungsausschuss kann sich bei der Feststellung der gröblichen Pflichtverletzung auch auf die Feststellungen z.B. in einem Urteil eines Strafgerichts stützen - und dies auch dann, wenn dem Urteil ein sog. Deal, sprich eine Verständigung zu Grunde lag. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung stellt die Zulassungsentziehung auch keine (verbotene) Doppelbestrafung dar (Landessozialgericht München, Urteil vom 28.6.2017 – L 12 KA 130/16).
(21.12.2017) Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung nach § 136 SGB V sind für die Frage, was der Arzt dokumentieren muss, ohne Belang. Entspricht eine schriftliche oder bildliche Operationsdokumentation nicht den Anforderungen einer solchen Richtlinie (hier: der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie), weil dort der einer Knieprothese zugrunde liegende Befund nicht benannt wird, so kann allein hierauf eine Beweiserleichterung für den Patienten nicht gestützt werden (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20. April 2017 – 5 U 458/16).
(19.12.2017) Der Urlaubsvertreter eines niedergelassenen Arztes ist nicht zur Einsicht in die Behandlungsunterlagen nach §§ 630 g, 630 f BGB verpflichtet. Die Patientin hat auch keine Ansprüche gegen den Urlaubsvertreter auf Einsicht nach § 810 BGB (allgemeines Recht auf Einsicht in Urkunden) oder § 34 Bundesdatenschutzgesetz (Landgericht Göttingen, Beschluss vom 18. Oktober 2016 – 12 T 4/16).
(13.12.2017) Die Kostenerstattung für eine Cannabis-Therapie durch die Krankenkasse setzt ein schwerwiegendes Krankheitsbild, fehlende oder nicht erfolgversprechende Standardtherapien und eine ausreichende Aussicht auf spürbare positive Einwirkung der Cannabis-Therapie voraus (Hessisches Landessozialgericht in drei Entscheidungen vom September und Oktober 2017).
(11.12.2017) Immer mehr Ärzte arbeiten in Deutschland, die im Ausland ausgebildet wurden. Zum Erwerb der deutschen Approbation müssen diese Ärzte mittels Zeugnissen nachweisen, dass sie ein bestimmtes deutsches Sprachniveau erreicht haben. Vermehrt wird berichtet, dass hier tätige ausländische Ärzte sich auf Deutsch nicht hinreichend verständigen können, obgleich sie im Besitz eines entsprechenden Zeugnisses sind. Für den Patienten stellt sich dann die Frage, ob er das Recht hat, die Behandlung durch einen ausländischen Arzt einfach zu beenden, wenn es zu Verständigungsschwierigkeiten kommt.
(21.11.2017) Es ist nicht behandlungsfehlerhaft, wenn eine Psychotherapeutin eine Therapie nach einem Streit über eine Fixierung der Patientin durch eine Klinik und trotz einer zwischenzeitlichen Kündigung durch die Patientin nicht noch über die ohnehin vereinbarten Termine hinaus fortgesetzt hat. Denn es besteht keine Pflicht zur Fortsetzung des Therapieverhältnisses „um jeden Preis“, weil dies gegen die Vertragsfreiheit verstieße. Die Patientin kann der Therapeutin auch nicht vorwerfen, sich nicht hinreichend dafür eingesetzt zu haben, dass diese - gegen ärztlichen Rat - aus der Klinik entlassen wird, weil die Ärzte der Klinik davon ausgingen, dass die Klägerin bei Entlassung wegen einer möglichen Hirnverletzung in Lebensgefahr schweben könne. Der Therapeutin kann auch kein Verstoß gegen ihre ärztliche Schweigepflicht vorgeworfen werden, als sie mit dem behandelnden Klinikarzt sprach und sich mit ihm über die Patientin austauschte. Denn dies geschah im grundsätzlichen Einverständnis der Patientin (Landgericht Kiel, Urteil vom 7. November 2017 – 8 O 274/16).
(20.11.2017) Für die einen ist es die Kannibalisierung analoger Angebote durch digitale - vermeintlich schlechtere - Angebote. Für andere ist es ein Aufbruch in neue Zeiten verbunden mit der Abschaffung verkrusteter Strukturen. Die Rede ist von der Verlagerung ursprünglich rein analoger Angebote wie Übernachtungen (Hotels), Personentransport (Taxis) oder Warenverkehr (Märkte und Kaufhäuser) in das Internet, wo sie z.B. von Airbnb, Uber oder Amazon übernommen werden, Firmen also, denen nachgesagt wird, sich weder um die Rechte ihres Personals noch um Steuergesetze groß zu scheren. Sind medizinische Apps sinnvoll und sind sie überhaupt rechtlich zulässig?
- Bayrischer Kinderarzt klagt erfolgreich auf Sonderbedarfszulassung Kinderkardiologie: SG München 11-10-2017
- Therapiezentrum kriegt kein Geld für Spritzenbehandlung zur Gewichtsabnahme: AG Saarbrücken 08-11-2017
- Arztpraxis in der Krise - Radiologe verlangt Härtefallzahlungen und Ausgleichszahlungen von der KV mit nur teilweisem Erfolg: LSG-BaWü 25-10-2017
- Klinikarzt kann nicht auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für die Klinik klagen: SG Berlin 11-10-2017