(29.6.2018) Haben Käufer und Verkäufer eines Pferdes dessen Verwendung als ein zur Teilnahme an Turnieren geeignetes Springpferd vorausgesetzt, so kann der Käufer das Pferd zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen, wenn sich nach dem Kauf zeigt, dass das Pferd aufgrund einer fortgeschrittenen Arthrose der Halswirbel nicht als Springpferd eingesetzt werden kann. Daran ändert auch nichts, dass der Käufer vor dem Kauf eine Ankaufsuntersuchung durchführte, die keine Mängel oder Erkrankungen zeigte, da der Käufer mangels entsprechender Anhaltspunkte als medizinischer Laie keine Röntgenuntersuchungen im Bereich der Halswirbelsäule anordnen musste (Landgericht Frankenthal, Urteil vom 5. Dezember 2017 – 7 O 385/15).
(20.6.2018) Telefonate mit Patienten und die Kenntnis von Arztbriefen allein genügen nicht, damit sich der Arzt ein umfassendes Bild vom Krankheitszustand der Patienten machen kann. Stellt ein Arzt Verordnungen von Medikamenten aus, ohne sich zuvor persönlich von dem Krankheitszustand der Patienten zu überzeugen, so verstößt er gegen das Fernbehandlungsverbot und damit gegen seine vertragsärztlichen Pflichten. Die so entstandenen Medikamentenkosten sind von ihm im Wege des Regresses zurückzuzahlen (Sozialgericht München, Urteil vom 15. Mai 2018 – S 28 KA 367/17).
(20.6.2018) Verpflichtet zur Zahlung des Rundfunkbeitrages sind Personen, denen die Möglichkeit eröffnet ist Rundfunk zu empfangen. Damit müssen auch Arztpraxen den Beitrag bezahlen. Die vielfältigen Einwände einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis gegen die Zahlungspflicht halfen den Ärzten nichts (Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24. Mai 2018 – 9 K 8560/17).
(19.6.2018) Hat eine Reitanfängerin, die ein umgänglichen Lehrpferd gesucht hat, ein Pferd gekauft, das nicht einfach zu handhaben war, kann sie vom Kaufvertrag zurücktreten (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 1.2.2018 - 1 U 51/16).
(18.6.2018) Der Arzt, der ein Kind (14 Jahre) bei Rückenbeschwerden mit dem Schmerzmittel Lyrica (Wirkstoff Pregabalin) behandelt, das nur für Erwachsene zugelassen ist, so dass ein sog. off-label-use vorliegt, hat die Eltern des Kindes über die Tatsache aufzuklären, dass hier ein Medikament außerhalb seines zugelassenen Anwendungsbereiches verwendet wird und dass die Risiken und Nebenwirkungen daher nicht klar sind. Andernfalls liegt ein Aufklärungsfehler vor. Im Übrigen ist diese Behandlung im off-label-use nicht fehlerhaft, wenn in den einschlägigen medizinischen Fachkreisen Konsens über dessen voraussichtlichen Nutzen besteht (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15. Mai 2018 – 4 U 248/16).
(18.6.2018) Ergänzende Angaben auf der Arzneimittelverpackung sind zulässig, sie dürfen aber keinen werblichen Überschuss aufweisen. Die Aussage "löst festsitzenden Schleim" ist von dem zugelassenen Anwendungsgebiet "Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim" gedeckt. Ein werblicher Überschuss liegt etwa vor, wenn es zusätzlich zu der Angabe des Verwendungszwecks heißt, das Mittel sei "wirksam", oder wenn ein Hinweis auf die "unbeschwertere" Atmung erfolgt (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 2018 – 6 U 46/17).
(15.6.2018) Die Werbung von elf Hamburger Schönheitschirurgen mit einer „kostenlosen Beratung“ verletzt das Verbot des Anbietens von Zuwendungen und Werbeabgaben nach § 7 I HWG und ist daher zu unterlassen (Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 9.11.2017 - 3 U 183/15).
(5.6.2018) Verfügt ein MVZ seit fast fünf Monaten über keine dort tätigen Ärzte mehr und befindet sich dessen Träger im Insolvenzverfahren und sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass ein das MVZ eine Wiederaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit auch nur beabsichtigte, so ist die Zulassung des MVZ zu entziehen. Dann kann das MVZ eine Zulassungsentziehung auch nicht durch Beantragung eines Ruhens der Zulassung vermeiden (Sozialgericht München, Urteil vom 13. Dezember 2016 – S 49 KA 469/16).
(2.6.2018) Der Arzt ist verpflichtet, einen herzkranken Patienten vor einer minimalinvasiven Herzkatheterbehandlung über das Für und Wider einer anderen Herzbehandlung als gleichwertige Behandlungsmethode aufzuklären. Dabei kann es nicht genügen, die andere Herzbehandlung nur als letztes Mittel darzustellen (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10. April 2018 – 26 U 67/17). Im vorliegenden Fall muss die Klinik dem Patienten ein Schmerzensgeld von EUR 20.000 zahlen.
(31.5.2018) Bietet die Schulmedizin bei der Behandlung eines lebensbedrohlichen Schilddrüsenkrebs nur noch schmerzlindernde (palliative) Möglichkeiten und bietet die Behandlung mit dendritischen Zellen dagegen die größte Heilungswahrscheinlichkeit bezüglich eines teilweisen Rückgangs der Krebserkrankung, so ist diese Behandlung medizinisch notwendig und im Einzelfall nauch von der privaten Krankenversicherung des Krebskranken zu zahlen, auch wenn die Behandlung mit dendritischen Zellen von der Schulmedizin nicht anerkannt ist (Landgericht Hannover, Urteil vom 21. Dezember 2017 – 2 O 215/16).
(23.5.2018) Bestellt ein Arzt einen Patienten mit starken Hüftschmerzen und Fieber nicht wieder ein zur Durchführung einer medizinisch gebotenen weiteren Diagnostik, so kann dies einen haftungsbegründenden Befunderhebungsfehler darstellen. Es handelt sich dann nicht nur um einen bloßen Verstoß gegen die therapeutische Sicherungsaufklärung. oder einen nicht vorwerfbaren Diagnoseirrtum. Die nicht rechtzeitige Befunderhebung stellt einen Befunderhebungsfehler dar. Dieser Befunderhebungsfehler war hier aufgrund der Situation der Klägerin sogar als grob einzustufen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 17. Mai 2018 – 7 U 32/17).
(23.5.2018) Ein u.a. an Morbus Crohn erkrankter Arzt, der Opioide ärztlich verordnet als Pflaster verabreicht bekommt, kann durchaus geeignet sein zur ärztlichen Tätigkeit. Maßgeblich für die Frage eines Ruhens der Approbation ist dabei immer die aktuelle Lage (Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 12.01.2017 – Au 2 K 15.1777).
- Arzt wehrt sich erfolgreich gegen Ruhen seiner Approbation aus gesundheitlichen Gründen: BayVerwGerH 25-04-2018
- Phlebologe darf Venen und Arterien in einer Sitzung schallen und abrechnen: Bundessozialgericht 16-05-2018
- Der steinige Weg zur Kostenerstattung bei den Berliner Psychotherapeuten: SG Berlin 09-04-2018
- Massiver Personalmangel in Kliniken: Kein Problem für Gericht: LArbG Schleswig-Holstein 25-04-2018