05.03.2013 - Der Patient hat den Verdacht, von seinem Arzt falsch behandelt worden zu sein. Allerdings kann er diesen Verdacht als medizinischer Laie nicht selbst überprüfen. Ein medizinisches Gutachten in Auftrag zu geben, käme den Patienten sehr teuer und kommt daher nicht in Betracht. Der Patient kann sich hier aber von seiner Krankenkasse unterstützen lassen.
Die Onlinepräsenz einer Arztpraxis wird für die Patientenakquise immer wichtiger. Aber mit einer medizinischen Beratung per Internet darf ein Arzt nicht werben, wie das OLG Köln am 10.08.2012 entschied (Az.: 6 U 235/11).
Einem Patienten darf die Prozeßkostenhilfe nicht versagt werden, wenn ihm dadurch eine ernsthaft in Betracht kommende Beweiserhebung (insbesondere über die angeblich mangelnde Kooperation mit dem Arzt wegen Verständigungsschwierigkeiten) versagt wurde (BVerfG, Urteil vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 -).
Das OLG Hamm hat am 6.2.2013 entschieden, dass der Arzt, der eine homologe Befruchtung durchgeführt hat, dem daraus entstandenen Kind zur Auskunft über die Identität des Vaters verpflichtet ist. Dies gilt auch dann, wenn in dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und der Mutter Anonymität des Samenspenders vereinbart wurde (OLG Hamm, Urteil vom 6.2.2013 - I-14 U 7/12 -).
Ein Vertragsarzt kann auch dann seine Pflichten schuldhaft verletzen, wenn er eine Pflichtwidrigkeit begeht, um zunächst eine gerichtliche Überprüfung zur Frage der Dosierung von Medikamenten zu erreichen, und der Arzt im Irrtum über die Rechtslage war. Denn der Arzt kann hier auch eine isolierte gerichtliche Festetellungsklage betreiben, um die Rechtsfrage zu klären (BSG, Beschluss v. 15.08.2012 - B 6 KA 13/12 B).
1. Die Infektion mit einem multiresistenten Erreger begründet weder per se eine Haftung der Klinik noch stellt sie ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung dar. Der Arzt schuldet dem Patienten keinen absoluten Schutz vor Infektionen, den niemand bieten kann. Der Arzt haftet nur, wenn er den von ihm zu fordernden Qualitätsstandard unterschreitet und dies auch ursächlich für eine Schädigung des Patienten ist (OLG Naumburg, Urteil vom 12.06.2012 - 1 U 119/11 -).
Für eine wegen nicht erhobener Untersuchungen nicht erkannte, durch Aneurysmen im Gehirn entstandene Subarachnoidalblutung in Form einer Warnblutung (warning leak) haftet das Krankenhaus, wenn der Patient infolge einer zwei Wochen danach erneut aufgetretender Subarachnoidalblutungen schwere Gesundheitsschäden erleidet (OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2012 - I-26 U 142/09 -).
Es stellt einen gravierenden Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung dar, wenn ein HNO-Arzt einen schwerhörigen Patienten - ohne ein weiteres Gespräch zur Wahl der Hörgeräteakustikers - auf die Möglichkeit hinweist, sich doch durch einen bestimmten, in seine Praxis kommenden Akustiker mit einem Hörgerät versorgen zu lassen. Diese Zuweisungen sind künftig zu unterlassen, andernfalls muss der HNO-Arzt ein Ordnungsgeld von EUR 250.000 bezahlen (LG Trier, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 7 HK O 54/12 -).
Auch wenn eine elektronisch geführte Patientenakte eines Arztes nicht gegen nachträgliche Veränderungen gesichert ist, ist sie fähig, in einem Zivilprozess Beweis zu erbringen über die darin erfassten Handlungen des Arztes (OLG Naumburg, Urteil vom 26.01.2012 - 1 U 45/11 -).
Ist eine Werbung eines Arztes gegenüber dem Laienpublikum mittels eines Erfahrungsberichtes eines Patienten sachlich und ausgewogen und berücksichtigt sie auch negative Aspekte der Behandlung, so ist diese Werbung nicht nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz verboten (Landgericht Mannheim, Urteil vom 09.05.2011 - 24 O 146/10 -).
Wann kann ein Kinderarzt den Verdacht eines Missbrauches eines Kindes den Jugendämtern melden ohne dabei gegen seine ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen? Und wann muss er einen Mißbrauchsverdacht öffentlich machen, um sich nicht wegen Unterlassung strafbar zu machen?
Die Frage, ob ein Gynäkologe zwingend einen Internisten bei der Behandlung hinzuziehen musste, begutachtet in einem Rechtsstreit vor Gericht ein Gynäkologe, nicht ein Internist. Bezüglich eines Aufklärungsmangels darf ein von dem Arzt zur Verteidigung vorgebrachter ernsthafter Entscheidungskonflikt des Patienten (und damit ein Aufklärungsmangel) nur nach einer diesbezüglichen persönlichen Anhörung des Patienten verneint werden (OLG München, Urteil vom 21.05.2012 - 1 U 433/12 -).
- Amtshaftung der gesetzlichen Krankenkasse bei falscher Leistungszusage ihrer Mitarbeiter: OLG Karlsruhe 18-12-12
- Chancen auf Wiederzulassung nach Zulassungsentzug sinken: BSG: 17-10-12
- Bei fehlender Sicherungsaufklaerung des Patienten wird vermutet, dass Patient bei richtiger Aufklaerung dem Rat des Arztes gefolgt waere: OLG Kln: 06-06-2012
- Bei Befunderhebungsfehler hat Zahnarzt kein Nachbesserungsrecht: OLG Th: 29-05-2012