Die Genehmigung für einen spezialisierten Gynäkologen beinhaltet keinen Konkurrenzschutz gegen die Zulassung eines MVZ in einem Nachbarort (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2012 - 5 KA 2791/12).
Ein Urteil des LG Berlin zu den Pflichtangaben eines Unternehmers im Internet betrifft auch Ärzte. Ohne bestimmte Angaben zum Impressum drohen erhebliche Bußgelder (Landgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 2013 - 16 O 154/13).
Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann (BGH, Urteil v. 10.10.2012 - XII ZR 117/10).
Verpflichtet sich der Vermieter gegenüber einem Arzt, die Mietsache in einem bestimmten Zustand zur Verfügung zu stellen (Umbau zu einer Arztpraxis) und ist dieser Zustand nicht herstellbar, so hat der Arzt Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter (Beschluss des BGH vom 25.11.1998 – XII ZR 12/97).
Befinden sich Schimmelpilze in einer Arztpraxis, so kann der Arzt die Miete entsprechend mindern (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.7.2011 - 24 U 31/11).
Die Abhängigmachung des Zustandekommens eines Mietvertrages betreffend eine Arztpraxis von der Erfüllung einer Nutzungsänderungsgenehmigung, stellt eine Bedingung des Vertrages dar, deren fehlen den Vertrag unwirksam macht (OLG Saarbrücken Urteil vom 25.9.2003 - 8 U 644/02-158).
Ein Arzt als Mieter muss eine Modernisierung ausnahmsweise wegen einer unzumutbaren Härte nicht dulden ist zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Als Schadensersatz kann der Arzt u.a. daher die Umzugskosten und die Differenz zwischen der bisherigen Miete und der höheren Miete für die neue Praxis verlangen (BGH, Urteil vom 31.10.2012, XII ZR 126/11).
Eine beruflich genutzte Facebook-Seite eines Arztes benötigt ein Impressum. Andernfalls liegt ein abmahnfähiger Verstoß gegen das Telemediengesetz vor (Landgericht Regensburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - 1 HK O 1884/12 -).
Beinhaltet eine Abtretung einer Forderung eines Arztes gegen einen Patienten an eine Abrechnungsstelle zugleich, dass die Abrechnungsstelle die Daten an eine Bank weitergibt, so muss der Patient dem zuvor zustimmen und zugleich auch erklären, dass er damit einverstanden ist, dass die Patientendaten von der Abrechnungsstelle an die Bank weitergegeben werden. Andernfalls ist die Abtretung nichtig (OLG Braunschweig Urteil vom 13. September 2012 - 1 U 31/11 -).
Die Dauer einer Entlastungsassistenz bei Erziehungszeiten hängt nicht vom Kindesalter ab. Die 36 Monate können auch gestückelt genutzt werden (LSG NRW, Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -).
An dem vom SG Kassel (Urteil vom 20. Februar 2013 -S 12 KR 69/12-) zu Ungunsten des Arztes entschiedenen Fall, in dem ein Psychotherapeut als scheinselbständig und die Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig angesehen wurde, zeigt sich einmal mehr die Schwierigkeit, Honorararztverträge so zu gestalten, dass diese nicht als Scheinselbständigkeit eingeordnet werden.
Selbst wenn ein Arzt sein Richtgrößenvolumen für Heilmittel mehrfach überschritten hat, darf ein weiterer Regress gemäß § 106 Abs. 5e SGB V erst nach erfolgter Beratung des Arztes festgesetzt werden (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B - ).