(14.3.2019) Ein Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, der die Zusatzweiterbildung Plastische Operationen erworben hat, verstößt gegen das Verbot irreführender Werbung, wenn er auf der Internetplattform jameda.de bezeichnet wird als „Arzt, Plastischer & Ästhetischer Chirurg“, weil dies den Eindruck erwecken kann, dass er Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist. Dabei ist unerheblich, ob der Arzt im Laufe der Zeit in diesem Gebiet erhebliche Kenntnisse erlangt hat, die sogar über die Facharztkenntnisse hinausgehen, oder nicht - maßgeblich ist allein die erlangte Facharztbezeichnung (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2019 – OVG 90 H 3.18).
(14.3.2019) Das Risiko der Lockerung einer Hüftprothese liegt bei 8,71 %. Erklärt der Arzt dem Patienten vor der Operation, es komme "gelegentlich" zu einer Lockerung, so deckt diese Aussage ein Risiko von 8,71 % ab und die Aufklärung ist korrekt. Die Wahrscheinlichkeitsangaben des Arztes bei der Risikoaufklärung müssen sich nicht an den strengen Werten der Angaben zu Risiken bei Medikamenten auf Beipackzetteln orientieren, bei denen "gelegentlich" eine Wahrscheinlichkeit von nur 0,1 bis 1 % beschreibt. Der BGH stellt insofern auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, der die Häufigkeitsangaben anders verstehe als die nur in Fachkreisen verwendeten Angaben auf Medikamentenbeipackzetteln. Der BGH klärt damit einen Streit zwischen verschiedenen Oberlandesgerichten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Januar 2019 – VI ZR 117/18).
(11.3.2019) Bei Analogabrechnungen muss der Arzt neben der konreten Behandlungsmaßnahme und der analog herangezogenen Ziffer der GOÄ auch die allgemeine Beschreibung der Leistung laut GOÄ angeben. Ansonsten ist die Rechnung nicht überprüfbar und daher nicht fällig (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 5.3.2019 - 1 A 998/17).
(7.3.2019) Patienten wollen wissen, was sie bei einer Operation oder Behandlung erwartet. Sie wollen aufgeklärt werden von dem Arzt. Die Realität sieht leider anders aus. Aber die Patienten sind nicht schutzlos, sie können Vorkehrungen treffen.
(7.3.3019) Ärzte einer Klinik dürfen eine Patientin, die Bedenken gegen eine aufschiebbare operative Behandlung hat, nicht ohne hinreichende Bedenkzeit unmittelbar im Anschluss an das Aufklärungsgespräch zur Unterschrift unter die vorgedruckte Einwilligungserklärung bewegen. Eine so erhaltene Einwilligung der Patientin ist nicht wirksam, die anschließende Operation ist ohne Einwilligung erfolgt und die Patientin kann für Schmerzen, die sie aufgrund der Operation erlitten hat, Schmerzensgeld von den Ärzten verlangen. Die Patientin ist nicht verpflichtet, ihre unwirksame Einwilligung in den Eingriff ausdrücklich zu widrrufen. Vielmehr soll der Arzt dann vor der Operation noch einmal nachfragen, ob die Einwilligung der Patientin in die Operation noch steht (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.1.2019 - 5 U 29/17).
(2.3.2019) Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft entspricht die Verwendung von Amalgam weiterhin den Regeln der zahnärztlichen Kunst. Es ist auch nicht fehlerhaft, wenn der Zahnarzt bei der Entfernung einer alten Amalgam-Füllung ausnahmsweise kein Kofferraum verwendet hat, weil ein schwieriger Zugang zum Zahn vorlag, so dass eine regelgerechte Anlage von Kofferdam zweifelhaft erschien (Landgericht Aachen, Urteil vom 22. März 2018 – 11 O 97/16 –, juris).
(25.2.2019) Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass umfangreiche Prüfungs- und Dokumentationspflichten des Arztes bei Akupunktur chronischer Schmerzpatienten bestehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 13.2.2019 - B 6 KA 56/17).
Laserbehandlung des Auges gegen Grauen Star ist von Versicherung zu zahlen: AG Euskirchen 22-01-2019
(19.2.2019) Bei Grauem Star des Auges ist die operative Behandlung mittels Laser (Femtosekundenlaser) medizinisch notwendig und kann analog über die GOÄ-Ziffer 5855 abgerechnet werden. Ein Satz von 2,5 ist angemessen, wenn die Operation komplex war (Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 22. Januar 2019 – 27 C 259/16).
(19.2.2018) Es ist einem Zahnarzt einstweilig gerichtlich verboten worden, einen Kollegen mit falschen und negativen Bewertungen im Internet schlecht zu machen. Das Problem kommt öfters vor (Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.2.2019 - 4 U 239/18).
(18.2.2019) Gehen Brustimplantete, die aus rein ästhetischen Gründen eingefügt wurden, kaputt, so muss sich die Patientin an den Kosten der operativen Entfernung beteiligen. Dagegen klagte eine Frau, deren Implantat gerissen war, mit dem Argument, Brustimplantate seien mittlerweile doch völlig normal und entsprächen dem Standard. Das LSG Niedersachsen sah das anders (Urteil vom 28.01.2019 - L 16 KR 324/18).
(10.2.2019) Die Grundsätze, die für die Aufklärungspflichten der Humanmediziner gegenüber ihren Patienten gelten, greifen nicht ein für den Tierarzt gegenüber seinem Auftraggeber. Denn Tiere sind Sachen. Art und Umfang der tierärztlichen Aufklärungspflichten bestimmen sich vielmehr im Einzelfall nach den dem Tierarzt erkennbaren Interessen seines Auftraggebers oder nach dessen besonderen Wünschen, die er äußert. Damit führt das OLG Dresden die bisherige Rechtsprechung fort (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15. Januar 2019 – 4 U 1028/18).
(29.1.2019) Ist streitig, ob ein Arzt den zur Lebendspende bereiten Angehörigen eines Patienten vor einer Transplantation über die Risiken der Transplantation aufgeklärt hat, kann sich der Arzt nicht mit der sog. hypothetischen Aufklärung verteidigen. Diese ist bei Transplantationen nicht anwendbar. Die Abwesenheit eines zweiten Arztes bei dem Aufklärungsgespräch begründet dagegen für sich genommen keinen Aufklärungsfehler (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.1.2019 - VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 ).
- Apotheker darf apothekenpflichtige Medikamente über Amazon vertreiben: Landgericht Magdeburg 18-01-2019
- Hausärztin wehrt sich erfolgreich gegen Kürzung ihres Honorars: Sozialgericht Marburg 17-12-2018
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- Arzt kann nicht allein wegen Verdacht ein Reichsbürger zu sein, die Waffenbesitzkarte entzogen werden: VG Neustadt 07-01-2019