(18.12.2018) Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen. Denn ein ermächtigter Arzt ist nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen, sondern lediglich für bestimmte Leistungen zur Deckung eines qualitativen Bedarfs in der ambulanten Versorgung der Versicherten ermächtigt. Die Ermächtigung stellt einen grundsätzlich anderen Grad der Einbeziehung in die vertragsärztliche Versorgung dar als die Zulassung (Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R).
(13.12.2018) Der Einsatz des Femtosekundenlasers bei Grauem Star des Auges (Katarakt) ist eine eigenständige medizinische Leistung im Sinne der GOÄ, weil er der klassischen Katarakt-Operation in vielen Punkten überlegen ist. Sein Einsatz ist eine der von Katalogziffer 5855 erfassten ärztlichen Leistung vergleichbaren Leistung, so dass die Ziffer analog angesetzt werden kann. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 GOÄ ist aber lediglich eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 5855 analog von 1,8 möglich (Amtsgericht Köln, Urteil vom 14. November 2018 – 118 C 526/17).
(12.12.2018) Die Femtosekundenlaserbehandlung bei Trübung der Augenlinse (Katarakt) bietet dem Patienten einen medizinischen Mehrwert, ist medizinisch notwendig und mit geringeren Risiken verbunden sowie schonender als herkömmliche OP-Techniken mit Skalpell. Daher ist es gerechtfertigt, dass der Augenarzt hierfür die Ziffer 5855 GOÄ analog ansetzt (Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 19.10.2018 - 238 C 184/17).
(3.12.2018) Es begegnet keinen Bedenken, wenn ein niederländischer Versandapotheker einem deutschen Gynäkologen Applikationsarzneimittel verkauft, die der Arzt dort abholt oder abholen lässt, um sie dann bei seinen selbstzahlenden Patienten anzuwenden. Für Ärzte ist das Ganze gleichwohl nicht ratsam (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. April 2018 – I ZR 121/17).
(13.11.2018) Erkennt eine Gynäkologin bei der Untersuchung der Brust einen auffälligen Tast- und Sonographiebefund, so dass der Verdacht einer Brustkrebserkrankung besteht, so muss sie diesem Verdacht nachgehen. Um den Verdacht sicher auszuschließen muss sie eine Stanzbiopsie nehmen. Eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammografie) ist nicht ausreichend, weil zu ungenau. Ordnet die Gynäkologin nur eine Mammografie an, die keinen Befund erbringt und zeigt sich später ein Brustkrebs mit späteren Knochen- und Lymphknotenmetastasen, in dessen Folge die Patientin nach längerer Behandlung verstirbt, so haftet die Gynäkologin wegen eines sog. Befunderhebungsfehlers auf Schmerzensgeld (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12. Oktober 2018 – 26 U 172/17).
(9.11.2018) Ein besonderer Einzelfall im Sinne des § 10 Abs. 3 BÄO, der die Verlängerung einer ärztlichen Berufserlaubnis auf mehr als die maximal zulässigen zwei Jahre erlaubt, ist dann nicht gegeben, wenn eine türkische Ärztin alleinerziehend eine kleine Tochter betreut und sich in einer schwierigen finanziellen Situation befindet (VG Bremen, Beschluss vom 22. Oktober 2018 – 5 V 2130/18).
(7.11.2018) Verstößt ein zugelassener Arzt gegen die Pflicht zur Fortbildung und zum Nachweis der Fortbildung (Erwerb von 250 Fortbildungspunkten in fünf Jahren und Nachweis binnen zwei weiterer Jahre durch Übergabe eines Fortbildungszertifikates der Ärztekammer) und läßt ert sich auch nicht durch Honorarkürzungen zu einem Umlenken bewegen, so stellt dies grundsätzlich eine gröbliche Verletzung grundlegender vertragsärztlicher Pflichten dar. Dies führt zu einer Entziehung der Zulassung. Unerheblich ist, ob der Arzt in dieser Zeit forschend tätig war und welche sonstigen Verdienste (hier: Bayerischer Verdienstorden für wissenschaftliche Leistungen in der Medizin) der Arzt erworben hat (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. März 2018 – L 12 KA 2/17).
(6.11.2018) Bei Operationen können im Körper des Patienten Werkzeuge oder Teile von Werkzeugen zurückbleiben. Dies ist für sich gesehen noch nicht zwingend ein Behandlungsfehler. Operateure sollten aber jedem Verdacht, dass etwas in dem Körper verblieben ist, sogleich nachgehen. Andernfalls liegt in jedem Fall ein Fehler vor und es kann für den Arzt teuer werden, wie die vorliegende Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil vom 24. Oktober 2018 – 5 U 102/18) zeigt.
(27.10.2018) Weist die Bedienungsanleitung einer Hüftprothese nicht darauf hin, dass die Hüftprothesen von dem operierenden Arzt mit großer Kraft eingeschlagen werden müssen, so liegt ein Instruktionsfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes vor und der Hersteller der Prothese ist dem Patienten u.a. zum Ersatz der Kosten für den Austausch der Prothese verpflichtet (Landgericht Freiburg (Breisgau), Urteil vom 15. Oktober 2018 – 1 O 240/10). Der Fall zeigt, wie risikoreich Hüftprothesen sind.
(22.10.2018) Vorläufig darf ein arabischstämmiger Zahnarzt, der bereits seit 1992 die deutsche zahnärztliche Approbation besitzt, weiter in seiner Praxis tätig sein. Zwar hatte es Beschwerden wegen seiner Sprachkenntnisse gegeben. Diese rechtfertigen aber aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts NRW nicht, seine Approbation ruhend zu stellen. Das Gericht stellt dabei besonders auf die weitreichenden Folgen ab, die ein Ruhen der Approbation für den Zahnarzt hätte, dass derzeit nicht erkennbar sei, ob solche sprachlichen Lücken die Gesundheit seiner Patienten gefährdete und darauf, dass er im übrigen fachlich kompetent ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Oktober 2018 – 13 B 1234/18).
(11.10.2018) Die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG) erfordert eine zahnmedizinische und eine humanmedizinische Ausbildung. Wirbt eine zahnmedizinische Klinik, an der nur Zahnmediziner tätig sind, mit Leistungen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, ist aber kein MKG-Chirurg in der Klinik tätig sondern kann ein solcher nur im Einzelfall hinzugezogen werden, so ist die Werbung unlauter und daher zu unterlassen (Landgericht Heidelberg, Urteil vom 12. Juni 2018 – 11 O 50/17 KfH).
(9.10.2018) Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Pflegeheimbewohner, die als Empfänger von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung einen Pflegeheimvertrag kündigen, und vor Ablauf der Kündigungsfrist das Pflegeheim verlassen, gestärkt. Das Pflegeheim dürfe dann für die Dauer des Leerstandes des Pflegeheimplatzes bis zum Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist von dem ehemaligen Bewohner kein Entgelt mehr fordern (Bundesgerichtshof, Urteil vom 4.10.2018 - III ZR 292/17). Da Pflegeheime häufig diese Kosten für den Leerstand den ehemaligen Bewohnern in Rechnung stellen, dürfte diese Entscheidung erhebliche Bedeutung haben.
- Arzt kommt Vernachlässigung der Ausbildung seines Weiterbildungsassistenten teuer zu stehen: BSG 31-08-2018
- Orthopäden wehren Regress wegen Verordnung von Physiotherapie teilweise ab: SG Düsseldorf 15-08-2018
- Arzt wehrt sich erfolgreich gegen negative Bewertung auf Ärztebewertungsportal: LG Frankenthal 18-09-2018
- TÜV Rheinland haftet nicht für fehlerhafte PIP-Brustimplantate: OLG Karlsruhe 27-06-2018