(24.1.2019) Verkauft ein Apotheker aus dem Oberharz rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamenten über die Handelsplattform "Amazon", wobei er die Medikamente selbst versendet, so stellt dies keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 UWG dar. Der Apotheker wehrte damit eine Unterlassungsklage eines Münchner Apothekers ab (Landgericht Magdeburg, Urteil vom 19.1.2019 - 36 O 48/18).
(24.1.2019) Die GOP 35100 EBM ist keine Quartalsziffer, kann also mehrfach im Quartal abgerechnet werden. Es ist unrichtig, dass der Behandlungsziffer 35110 EBM grundsätzlich die Diagnoseziffer 35100 EBM vorausgehen müsste oder dass diese nur in einer gewissen Relation zueinander verwendet werden dürften. Die Prüfstelle darf den zu Gunsten der Ärztin zu berücksichtigenden Mehrversorgungsanteil (hier um 730%) nicht einfach pauschal festsetzen (auf 200 %) sondern muss diesen konkret berechnen, insbesondere wenn aussagekräftiges Zahlenmaterial für die Bestimmung der Morbidität des spezifischen Patientenklientels vorliegt. Und bei der Prüfung, ob eine Übrerschreitung des Fachgruppendurchschnitts vorliegt, ist die besondere Qualifikation der Ärztin insofern zu ihren Gunsten zu berücksichtigen, als die Vergleichsgruppe auch nur unter Einbeziehung der Ärzte zu bilden ist, die ebenfalls über diese Qualifikation verfügen und die entsprechende Leistung auch tatsächlich abrechnen (SG Marburg, Urteil vom 17. Dezember 2018 – S 17 KA 223/17).
(23.1.2019) Stellt ein Vertragsarzt einen Antrag auf Sitzverlegung, so hat der Zulassungsausschuss auch die Verkehrsanbindung der bisherigen und der gewünschten Praxis ermitteln. Im Rahmen der Entscheidung muss der Zulassungsausschuss auch persönliche Belange des Vertragsarztes berücksichtigen - hier: am neuen Sitz kann Arzt kranke Verwandte besser versorgen als am bisherigen Sitz (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. Juni 2018 – L 4 KA 1/17).
(22.1.2019) Stellt ein ansonsten unbescholtener Arzt einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und gibt dabei u.a. als Wohnsitzstaat "Königreich Bayern (Deutschland)" an sowie als Aufenthaltszeiten seit Geburt "Langen/Hessen, Großherzogt. Hessen Deutschland", so rechtfertigt dies nicht die Versagung der Waffenbesitzkarte mit dem - vom Arzt bestrittenen - Argument, er gehöre aufgrund seiner Äußerungen der Reichsbürgerbewegung an, lehne damit die Regeln der Bundesrepublik Deutschland ab und akzeptiere daher auch nicht die waffenrechtlichen Regeln. Auch wenn sich diese Angaben in dem Antrag als "Ausrutscher" darstellten, bedeutet dies nicht, dass sie nicht ggf. im Zusammenhang mit weiteren, neu gewonnenen Erkenntnissen der Beklagten eine Rolle spielen könnten (Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 9.1.2019 - 5 K 836/18.NW).
(17.1.2018) Es besteht keine Besorgnis einer Befangenheit, wenn der gerichtliche Sachverständige den beklagten Chefarzt als "Prof. S., dem Erfahrensten der Abteilung und international anerkannten Experten für Geburtsmedizin" beschreibt, wenn der gesamte Absatz, in dem sich die Äußerung befindet, überhaupt nicht auf eine Bewertung des Handelns des Arztes zielt und wenn der Sachverständige damit zu erkennen gibt, dass er von einer von einem derart anerkannten Experten geführten Einrichtung durchaus einen höheren Standard verlangt als von einer Einrichtung der Regelversorgung (Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 6. Dezember 2018 – 4 W 1076/18).
(15.1.2019) Eine niedergelassene Zahnärztin zog eine vertragliche Mietverlängerungsoption, woraufhin der Vermieter wegen angeblichen Eigenbedarfs den Praxismietvertrag kündigte. Im darauf folgenden Rechtsstreit um die Wirksamkeit dieser Kündigung und die Ziehung der Verlängerungsoption warf der Vermieter der Zahnärztin die Verletzung zahnärztlicher Pflichten vor. Daraufhin kündigte die Zahnärztin den Mietvertrag fristlos und verklagte den Vermieter auf Zahlung von Schadensersatz für die Kosten der Suche nach neuen Praxisräumen, den Umzug dorthin und für die Einrichtung der neuen Räumlichkeiten. Das OLG München hat der Zahnärztin nun Recht gegeben (OLG München, Urteil vom 22. November 2018 – 32 U 1376/18).
(15.1.2019) Leistungen einer Laborgemeinschaft dürfen nur von der Gemeinschaft, nicht aber vom einzelnen Arzt abgerechnet werden (Gebot der Direktabrechnung). Der Arzt kann hier über die Laborräume nicht wie vom Gesetz gefordert frei verfügen. Zweifelhaft ist, ob 9 bzw. 11 km vom Praxissitz des Arztes entfernte Laborräume noch als ausgelagerte Praxisräume nach § 24 Abs. 5 Ärzte-ZV anzusehen sein können, da die räumliche Nähe fehlt (Bundessozialgericht, Urteil vom 8. August 2018 – B 6 KA 24/17 R).
(15.1.2019) Eine Gleichwertigkeit des Ausbildungstandes des Arztes in der Ukraine mit der Ausbildung eines deutschen Arztes lässt sich vorliegend nicht feststellen, weil der klagende Arzt ein aufgeschlüsseltes Curriculum über den Inhalt der Ausbildung in deutscher Sprache nicht vorgelegt hat. Die vom Kläger vorgelegten Unterlagen über seine Ausbildung lassen ohne individualisiertes Curriculum in einer Vielzahl von Fällen keinen verlässlichen Rückschluss auf den Stoffinhalt der gelehrten Fächer zu. Der Arzt konnte die Defizite auch nicht durch Berufspraxis ausgleichen (VG Trier, Urteil vom 17. September 2018 – 2 K 6384/17.TR).
(7.1.2019) Ist das Neugeborene schlapp und verfärben sich seine Hände und Füße blau (Puls von 96, Sauerstoffsättigung von 70 %), sprich liegt eine lebensbedrohliche Situation vor, so hat der behandelnde Klinikarzt (auch der Gynäkologe) zuerst Notfallmaßnahmen durchzuführen - insbesondere Kreislaufstabilisierung. Danach hat er sogleich den Blutzucker zu testen. Hier geschah dies nicht, das Neugeborene erlitt daher eine massive Unterzuckerung mit folgendem Hirnschaden und ist nun schwerbehindert. Das OLG Hamm sah dies als groben Befunderhebungsfehler an und verurteilte den Arzt u.a. zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500.000 EUR (OLG Hamm, Urteil vom 4. Dezember 2018 – 26 U 9/16).
(28.12.2018) Im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung den Vorbereitungsassistenten hat der Zahnarzt den Assistenten in praktischer zahnärztlicher Tätigkeit auf die Tätigkeit als frei praktizierender Kassenzahnarzt und auf die damit verbundenen zahnärztlichen Pflichten und Rechte vorzubereiten. Diese Aufgabe kann nur nur ein Praxisinhaber bzw. bei einem MVZ ein Vertragszahnarzt erfüllen. Nur diese Personen bieten die Gewähr, die spezifisch vertragszahnärztlichen Belange in die Ausbildung im Rahmen der Vorbereitungszeit einzubringen. Angestellte Zahnärzte erfüllen die notwendige Eignung nicht. § 32 Abs. 4 Zahnärzte-ZV sieht ausdrücklich vor, dass der "Vertragszahnarzt", also der Praxisinhaber und damit Träger aller Rechte und Pflichten, Assistenten zur Erfüllung der vertragszahnärztlichen Pflichten anzuhalten hat. In einem MVZ können also allein die in dem MVZ als Vertragszahnärzte tätigen Zahnärzte dem Grunde nach in Betracht kommen, jeweils einen Vorbereitungsassistenten auszubilden. Für zahnärztliche MVZ gelten insofern andere Regeln als für ärztliche MVZ (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 05. Dezember 2018 – S 2 KA 77/17).
(28.12.2018) Zwar greift in der Arzneimittelhaftung zugunsten des Patienten eine gesetzliche Vermutung ein, dass der Schaden auf dem Medikament beruht (§ 84 Abs. 2 AMG). Die Vermutung greift aber nicht, wenn es eine konkret mögliche alternative Ursache für den Herzstillstand der Patientin gibt (Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 20. Dezember 2018 – 1 O 73/12). Hier sah das Gericht eine längere Flugreise der jungen Frau und eine Fehlbildung einer Vene in ihrem Bein als mögliche Alternativursachen an.
(18.12.2018) Teilt ein negativ bewerteter Arzt dem Ärztebwertungsportal mit, dass er den bewertenden Patienten nicht behandelt hat, so ist er Betreiber des Ärztebewertungsportals verpflichtet, von dem Patienten, der die anonyme Bewertung abgegeben hat, zu verlangen, eine bestätigende Auskunft seiner Krankenversicherung über den Arzt-Patienten-Kontakt (§ 305 SGB V) vorzulegen. Dann hat das Bewertungsportal zu prüfen, ob der Bewertende tatsächlich von dem Arzt behandelt wurde (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 28. November 2018 – 9 O 2616/17 (369)).
- Ermächtigte Krankenhausärzte können nicht zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden: BSG 12-12-2018
- Femtosekundenlaserbehandlung der Augen nach GOÄ 5855 analog abrechenbar, aber nur bis 1,8fach: AG Köln 14-11-2018
- Femtosekundenlaser-Behandlung des Auges ist von privater Krankenversicherung zu zahlen: AG Charlottenburg 19-10-2018
- Holländische Versandapotheke darf Applikationsarzneimittel an deutsche Ärzte unter Marktpreis verkaufen, die diese abholen oder abholen lassen und am Patienten anwenden: BGH 26-04-2018