Durch eine Gesetzesänderung im SGB V ist Ärzten und Krankenhäusern die Weitergabe der Daten gesetzlich krankenversicherter Patienten an Abrechnungsstellen nunmehr erlaubt. Die Regelung ist zeitlich befristet.
Die Große Koalition will laut Koalitionsvertrag unter anderem die Rechte der Patienten gesetzlich regeln und spricht sich deutlich für die ärztliche Leitung in Medizinischen Versorgungszentren aus. Eine Übersicht
(25.9.2009) Müssen Patienten auf einen Termin beim Arzt lange warten, kann dies einen Anspruch auf eine Sonderbedarfszulassung im gesperrten Bezirk rechtfertigen, auch wenn dort rechnerisch eine Überversorgung besteht (vgl. BSG, Urt. v. 02.09.2009, - B 6 KA 21/08 R).
Die Abtretung von Forderungen des Arztes auf Vergütung durch den Arzt an einen Dritten ist unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf ärztlichen Leistungen beruhen, die der Arzt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen erbrachte (KG Berlin, Urt. v. 26.02.2009 – 22 U 107/08 –).
- 09.07.09: BGH zu den Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker
- 30.07.09: VG Mainz: Bei kosmetischer OP besteht besondere Aufklaerungspflicht
- 24.02.09: OLG Frankfurt: Aufklaerung am Vorabend vor schwerer Operation ist nicht rechtzeitig
- 22.07.09: Gesetzgeber: Neues zur Abrechnung durch Arzt